Sberbank Europe AG
Informationen zum Einlagensicherungsfall
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 1. März 2022 der Sberbank Europe AG (Sberbank) mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Die Kunden haben damit keinen Zugriff mehr auf die für sie geführten Konten. Gemäß § 9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ist damit ein Sicherungsfall eingetreten.
Als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung sichern wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Kunden der Sberbank (zu der auch die unter der Marke "Sberbank Direct" geführten Guthaben zählen).
Pro Kunde sind Einlagen bis zu 100.000 Euro gesichert.
Am 21. April 2022 hat die Sberbank in ihrer Hauptversammlung die Auflösung der Gesellschaft und die Abwicklung der Bankgeschäfte beschlossen. Demgemäß wurde auch der Firmenwortlaut auf "Sberbank Europe AG in Abwicklung" umgeändert.
Der Sicherungsfall bleibt aber unverändert aufrecht. Die ESA ist daher weiterhin für die Entschädigung aller Einleger zuständig.