Sberbank Europe AG
Informationen zur Entschädigung
(Update: 17.05.2022)
Hotline aus Österreich: 0800 40 43 45
Hotline International: +43 (1) 358 90 34
Wir haben daher den operativen Ablauf des Entschädigungsverfahrens so gestaltet, dass eine rasche und unkomplizierte Entschädigung unabhängig vom Wohnsitz des Einlegers sichergestellt ist.
Alle uns von der Sberbank bekannt gegebenen Einleger haben von der ESA einen Brief mit ihrem persönlichen Login-Code für unsere Auszahlungs-Webseite erhalten. Die Briefe wurden von uns am 9. März 2022 per Post versendet.
Die eigenhändige Zustellung des Briefes ist die gesetzlich erforderliche Legitimierung des Einlegers gegenüber der ESA.
Auf der Auszahlungswebseite geben Sie uns Ihre neue Kontoverbindung (IBAN) bekannt.
Nach Prüfung der Daten, die Sie uns bekanntgegeben haben, wird Ihre Entschädigung auf Ihr neues Konto überwiesen.
Sollten Sie bisher keinen Brief der ESA erhalten haben, obwohl Sie bei der Sberbank über ein Guthaben verfügen, kann dies daran liegen, dass Ihre Daten nicht im ursprünglichen Datensatz der Sberbank enthalten waren. Bitte füllen Sie in diesem Fall das Nachlegitimierungs-Formular aus und senden Sie es samt einer Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises per E-Mail an [email protected] oder per Post an Einlagensicherung AUSTRIA, Wipplingerstraße 34/4/DG 4, 1010 Wien.
Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, gesichert.
Wir berechnen Ihre gesicherten Einlagen auf Grundlage der Daten, die uns die Sberbank zur Verfügung gestellt hat. Anschließend überweisen wir Ihnen den Entschädigungsbetrag in Euro auf das uns von Ihnen bekanntgegebene Konto bei einer anderen Bank.
Nein, die Staatsbürgerschaft des Kunden spielt keine Rolle. Es sind somit auch Guthaben von Kunden, die nicht österreichische Staatsbürger sind, gesichert.
Ja, selbstverständlich sind auch die Einlagen von Minderjährigen gesichert.
Zusätzlich zur Bekanntgabe der neuen Kontoverbindung benötigen wir ein von einem Erziehungsberechtigten oder Vertretungsberechtigten unterfertigtes Schreiben, in welchem unter Bezugnahme auf die Kontonummer bei der Sberbank die uns online bekanntgegebene Kontoverbindung bestätigt wird. Bitte verwenden Sie zu diesem Zweck das Formular in unserem Downloadbereich.
Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf mehrere Kunden. Der Grundsatz, pro Person bis zu 100.000 Euro gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von 100.000 Euro (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.
Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von 200.000 Euro besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von 100.000 Euro beanspruchen.
Guthaben über 100.000 Euro werden nunmehr direkt von der Sberbank ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt von der Sberbank auf jenes Konto, auf das die ESA bereits den gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von 100.000 Euro entschädigt hat. Ein eigener Antrag der Einleger bei der ESA ist für diese Auszahlung NICHT erforderlich. Informationen der Sberbank
Um Kontoauszüge zu erhalten, kontaktieren Sie bitte direkt die Bank.
Die ESA hat keine Informationen zu Kontobewegungen, und kann Ihnen daher diesbezüglich keine Auskunft geben.
Um die Steuerbescheinigung zu erhalten, kontaktieren Sie bitte direkt die Bank.
Die ESA kann mangels der erforderlichen Daten und mangels gesetzlichen Auftrags diese Bescheinigung nicht erstellen.
Die Briefe wurdem am 9. März 2022 per Post versendet.
Sollten Sie bisher keinen Brief der ESA erhalten haben, obwohl Sie bei der Sberbank über ein Guthaben verfügen, kann dies daran liegen, dass Ihre Daten nicht im ursprünglichen Datensatz der Sberbank enthalten waren. Bitte füllen Sie in diesem Fall das Nachlegitimierungs-Formular aus und senden Sie es samt einer Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises per E-Mail an [email protected] oder per Post an Einlagensicherung AUSTRIA, Wipplingerstraße 34/4/DG 4, 1010 Wien.