Logo AAB

Eintritt des Sicherungsfalls

Das Handelsgericht Wien hat am 2. März 2020 die Insolvenz über das Vermögen der Anglo Austrian AAB AG (im Folgenden "AAB") eröffnet. Die Kunden haben damit keinen Zugriff mehr auf die für sie geführten Konten.

Gemäß § 9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ist ein Sicherungsfall eingetreten. Als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung sichern wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Kunden der AAB.

Pro Kunde sind Einlagen bis zu € 100.000 gesichert.

Details zur Insolvenzabwicklung

Insolvenzverwalter ist Dr. Georg Freimüller ([email protected]).
Guthaben bei der AAB, die von uns nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können eventuell im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden (HG Wien, GZ 5S29/20d).

Wertpapiere sind nicht einlagengesichert, da die auf Ihrem Depot befindlichen Wertpapiere von der AAB nur für Sie verwahrt wurden, und jederzeit an Sie herauszugeben sind. Näheres dazu finden Sie unter Häufig gestellte Fragen.

Allgemeine Hinweise

  • Eine bevorzugte Bearbeitung ist verfahrenstechnisch nicht möglich.
  • Auskünfte über Kontostände oder andere kundenspezifische Auskünfte können wir im Hinblick auf den Datenschutz nicht erteilen.
  • Die Auszahlung der Entschädigung kann ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank erfolgen.

Das Auszahlungsverfahren

Alle uns von der AAB bekannt gegebenen Einleger wurden von der ESA per Brief über den Sicherungsfall und das Auszahlungsprozedere informiert, und der überwiegende Teil der Kunden wurde bereits durch die ESA entschädigt.

Sollten Sie noch über ein von uns gesichertes Guthaben bei der AAB verfügen, füllen Sie bitte das Nachlegitimierungs-Formular aus und senden Sie es samt einer Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises per E-Mail an [email protected] oder per Post an Einlagensicherung AUSTRIA, Wipplingerstraße 34/4/DG 4, 1010 Wien.

Häufig gestellte Fragen zum Auszahlungsverfahren

    Was ist gesichert?

  • Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, gesichert.

    Wir berechnen Ihre gesicherten Einlagen auf Grundlage der Daten, die uns die AAB zur Verfügung gestellt hat. Anschließend überweisen wir Ihnen den Entschädigungsbetrag in Euro auf das uns von Ihnen bekanntgegebene Konto bei einer anderen Bank.

    Sofern Ihre Einlage von der AAB in einer anderen Währung geführt wurde, erfolgt die Umrechnung auf Euro zum Devisenmittelkurs des 3. März 2020.

  • Grundsätzlich sind auch Guthaben auf sogenannten Überbringersparbüchern gesichert. Ein solches Sparbuch lautet nicht auf Namen, ist durch ein Losungswort gesichert, und das Guthaben auf dem Sparbuch beträgt maximal € 15.000.

    Das auf einem Überbringersparbuch befindliche Guthaben wird nach Einmeldung in Ihrem Entschädigungsbetrag berücksichtigt.

  • Ein anonymes Sparbuch ist ein vor dem 1. November 2000 eröffnetes Sparbuch, das nicht auf Namen lautet. Der Bank ist nicht bekannt, wer das Sparbuch seinerzeit eröffnet hat. Damit das Guthaben auf einem anonymen Sparbuch gesichert ist, müssen Sie das Sparbuch innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls bei der Sicherungseinrichtung legitimieren. Füllen Sie zu diesem Zweck bitte das Formular „(Nach-)Legitimierung“ aus unserem Downloadbereich aus und senden Sie uns dieses bis spätestens 03. März 2021 per E-Mail an [email protected].

    Das gleiche gilt für ein anonymes Konto, zum Beispiel ein anonymes Wertpapierverrechnungskonto zu einem ehemals anonymen Wertpapierdepot. Damit das Guthaben auf dem anonymen (Wertpapierverrechnungs-)Konto gesichert ist, müssen Sie es innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls mit dem Formular „(Nach-)Legitimierung“ aus unserem Downloadbereich bei der Sicherungseinrichtung legitimieren.

  • Wer ist gesichert?

  • Nein, die Staatsbürgerschaft des Kunden spielt keine Rolle. Es sind somit auch Guthaben von Kunden, die nicht österreichische Staatsbürger sind, gesichert.

  • Ja, selbstverständlich sind auch die Einlagen von Minderjährigen gesichert.

    Zusätzlich zur Bekanntgabe der neuen Kontoverbindung benötigen wir ein von einem Erziehungsberechtigten oder Vertretungsberechtigten unterfertigtes Schreiben, in welchem unter Bezugnahme auf die Kontonummer bei der AAB die uns online bekanntgegebene Kontoverbindung bestätigt wird. Bitte verwenden Sie zu diesem Zweck das Formular in unserem Downloadbereich.

  • Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf mehrere Kunden. Der Grundsatz, pro Person bis zu € 100.000 gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von € 100.000 (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.

    Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von € 200.000 besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von € 100.000 beanspruchen.

  • Losungswort bei Sparbüchern?

  • Bitte wenden Sie sich unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer (tagsüber erreichbar) und der betroffenen Sparbuchnummer per E-Mail an [email protected]. Wir rufen Sie gerne zurück!

  • Sparbücher ohne Losungswort oder Sparbücher mit einem Losungswort, welches nur aus einem Zeichen besteht, können nicht online auf der Auszahlungs-Webseite eingemeldet werden. Bitte senden Sie uns eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, ein Foto des Sparbuchs auf welchem die Konto-/Sparbuchnummer ersichtlich ist, sowie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen per E-Mail an [email protected]. Hat Ihr Sparbuch nur ein einzelnes Zeichen als Losungswort, teilen Sie uns zusätzlich bitte im Text Ihres E-Mails auch die Sparbuchnummer mit dem dazugehörigen Losungszeichen mit.

  • Guthaben über € 100.000?

  • In bestimmten Fällen können Sie den Antrag stellen, dass Ihr Guthaben über den generellen Höchstbetrag von € 100.000 hinaus bis insgesamt € 500.000 zu erstatten ist.

    Dazu müssen Sie uns nachweisen, dass die Gutschrift auf Ihrem Konto

    • zwischen 3. März 2019 und dem 2. März 2020 erfolgt ist, und entweder
    • aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt, oder
    • gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder
    • auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruht.

    Die Frist für die Antragsstellung endet 12 Monate nach Insolvenzeröffnung, somit am 3. März 2021. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich

  • Pro Einleger sichern wir maximal € 100.000 (inklusive der anteiligen, bis zum 03. März 2020 aufgelaufenen Zinsen). Guthaben bei der AAB, die von uns nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden (HG Wien, GZ 5S29/20d). Bitte wenden Sie sich direkt an den Insolvenzverwalter RA Dr. Georg Freimüller.

Raphael Kreimel

Haben Sie noch keine Entschädigung Ihres Guthaben bei der AAB erhalten?
Melden Sie sich bei uns per E-Mail: [email protected]