Eintritt des Sicherungsfalls
Über das Vermögen der European American Investment Bank (EURAM) wurde am 10.12.2024 vom Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Der Konkursantrag wurde von der österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am 6.12.2024 gestellt, nachdem bereits am 16.10.2024 der EURAM Bank per Bescheid gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Zeile 4 Bankwesengesetz (§ 7 Abs. 2 Z 4 BWG) die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze von der FMA untersagt wurde.
Gemäß § 9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ist damit am 16.10.2024 ein Sicherungsfall eingetreten.
Als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung sichern wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Kunden der EURAM.
Pro Kunde sind Einlagen bis zu € 100.000 und Anlegerentschädigungsansprüche bis zu € 20.000 gesichert.
In besonderen Fällen (zum Beispiel: das Guthaben stammt aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie) kann die Entschädigung gemäß § 12 ESAEG insgesamt bis zu € 500.000 betragen. Näheres zu diesen "Zeitlich begrenzt gedeckten Einlagen" (THB) erfahren Sie hier.
Prüfung durch Geldwäschemeldestelle (A-FIU)
Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) wurde wegen der festgestellten gravierenden Gesetzesverstöße im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung über die Vorgänge in der EURAM-Bank informiert. Die ESA hat die Erstattung der gedeckten Einlagen daher gemäß § 14 Abs. 3 ESAEG auszusetzen, bis die Geldwäschemeldestelle erklärt, dass kein Anlass zur weiteren Verfolgung besteht.
Der Abschluss des Analyseverfahrens des Sachverhalts ist nicht abzusehen. Bis zum Abschluss des gesamten Analyseverfahrens wird die Geldwäschemeldestelle gegenüber der ESA keine Erklärung abgeben, dass kein Anlass zur weiteren Verfolgung besteht.
Anmeldung auf Auszahlungswebseite / Login
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Die nächsten Schritte
Alle Einleger der EURAM wurden bereits von der ESA unabhängig von ihrem Wohnsitz per Brief über den Sicherungsfall und das Auszahlungsprozedere informiert. Nach Erhalt des Briefes können Sie uns online über unsere Auszahlungs-Webseite Ihre Kontoverbindung für die Überweisung der Entschädigung bekannt geben.
Wir sind um eine rasche Auszahlung bemüht.
ESA Hotline:
Gebührenfrei aus Österreich: 0800 40 43 45
International: +43 (1) 358 90 34
[email protected]
Allgemeine Hinweise
- Eine bevorzugte Bearbeitung ist verfahrenstechnisch nicht möglich.
- Auskünfte über Kontostände oder andere kundenspezifische Auskünfte können wir im Hinblick auf den Datenschutz nicht erteilen.
- Die Auszahlung der Entschädigung kann ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank erfolgen.
- Sämtliche Fragen über Kontobewegungen vor oder nach dem 16. Oktober 2024, zu Kontoauszügen, zu Finanzamts- oder Steuerbestätigungen oder zu Kreditrückzahlungen sind direkt an die EURAM zu richten.
- Wertpapiere sind nicht einlagengesichert, da die auf Ihrem Depot befindlichen Wertpapiere von der EURAM nur für Sie verwahrt wurden und jederzeit an Sie herauszugeben sind. Sie finden das Formular für die Übertragung in unserem Download Bereich.
Kontaktdaten der EURAM AG:
+43 (1) 512 38 80-0
[email protected]
Das Entschädigungsverfahren
Grundlage für die Berechnung des Entschädigungsbetrags sind die uns von der EURAM zur Verfügung gestellten Kunden- und Kontodaten, die wir derzeit evaluieren. Die Auszahlung des Entschädigungsbetrags erfolgt durch Überweisung auf ein Konto des Kunden bei einer anderen Bank. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir aus ablauftechnischen Gründen keine Barauszahlung durchführen.
Im Hinblick auf die von der FMA bei der EURAM festgestellten schweren Mängel im Bereich Geldwäscheprävention müssen wir die Entschädigungszahlungen mit der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) beim Bundeskriminalamt abstimmen. Dadurch kann es bei der Auszahlung zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Häufig gestellte Fragen zum Auszahlungsverfahren
- Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung erfasst?
Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, gesichert.
Wir berechnen Ihre gesicherten Einlagen auf Grundlage der Daten, die uns die EURAM zur Verfügung gestellt hat. Anschließend überweisen wir Ihnen den Entschädigungsbetrag in Euro auf das uns von Ihnen bekanntgegebene Konto bei einer anderen Bank.
- Sind nur Guthaben Österreichischer Staatsbürger gesichert?
Nein, die Staatsbürgerschaft des Kunden spielt keine Rolle. Es sind somit auch Guthaben von Kunden, die nicht österreichische Staatsbürger sind, gesichert.
- Sind Einlagen von Minderjährigen gesichert?
Ja, selbstverständlich sind auch die Einlagen von Minderjährigen gesichert.
Zusätzlich zur Bekanntgabe der neuen Kontoverbindung benötigen wir ein von einem Erziehungsberechtigten oder Vertretungsberechtigten unterfertigtes Schreiben, in welchem unter Bezugnahme auf die Kontonummer bei der EURAM die uns online bekanntgegebene Kontoverbindung bestätigt wird. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an [email protected].
- Sind Einlagen auf einem Gemeinschaftskonto gesichert?
Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf mehrere Kunden. Der Grundsatz, pro Person bis zu € 100.000 gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von € 100.000 (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.
Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von € 200.000 besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von € 100.000 beanspruchen.
- Meine Einlagen bei der EURAM betragen mehr als € 100.000. Was passiert mit dem Teil des Guthabens, das die € 100.000 übersteigt?
Pro Einleger sichern wir maximal € 100.000 (inklusive der anteiligen, bis zum 15. Oktober 2024 aufgelaufenen Zinsen). Guthaben bei der EURAM, die von uns nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können können eventuell im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden (HG Wien, 5S225/24h). Zum Insolvenzverwalter hat das HG Wien den Wiener Rechtsanwalt Dr. Thomas ENGELHART bestellt.
- Was sind zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen (THB)?
THB steht für "temporary high balances". In diesen bestimmten Fällen können Sie bei der ESA die Erstattung Ihres über den generellen Höchstbetrag von € 100.000 hinausgehenden Guthabens bis zu insgesamt € 500.000 beantragen.
Dazu müssen Sie uns in Ihrem schriftlichen Antrag nachweisen, dass dieses Guthaben innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des Sicherungsfalls - also nach dem 16. Oktober 2023 - entstanden ist und entweder
- aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt, oder
- gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder
- auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruht.
THB Anträge müssen innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls, d.h. bis längstens 17. Oktober 2025 gestellt werden.
Sie erhalten das Antragsformular in unserem Download Bereich.
- Wie erhalte ich Kontoauszüge?
Um Kontoauszüge zu erhalten, kontaktieren Sie bitte direkt die Bank.
Die ESA hat keine Informationen zu Kontobewegungen, und kann Ihnen daher diesbezüglich keine Auskunft geben.
- Kontaktdaten der EURAM?
- Telefon: +43 (1) 512 38 80-0
- [email protected]
- Kontaktdaten des Insolvenzverwalters?
Engelhart Richter & Partner Rechtsanwälte OG
Dr. Thomas ENGELHART
Esteplatz 4/13
1030 Wien
[email protected] - Wertpapiere?
Wertpapiere sind nicht einlagengesichert, da die auf Ihrem Depot befindlichen Wertpapiere von der EURAM nur für Sie verwahrt wurden und jederzeit an Sie herauszugeben sind. Sie finden das Formular für die Übertragung der Wertpapiere zu einer anderen Bank in unserem Download Bereich.