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Eintritt des Sicherungsfalls

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 16. Oktober 2024 der European American Investment Bank AG (EURAM) mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Die Kunden haben damit keinen Zugriff mehr auf die für sie geführten Konten. Gemäß § 9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ist damit ein Sicherungsfall eingetreten.

Als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung sichern wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Kunden der EURAM.

Pro Kunde sind Einlagen bis zu € 100.000 und Anlegerentschädigungsansprüche bis zu € 20.000 gesichert.

In besonderen Fällen (zum Beispiel: das Guthaben stammt aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie) kann die Entschädigung gemäß § 12 ESAEG insgesamt bis zu € 500.000 betragen. Näheres zu diesen "Zeitlich begrenzt gedeckten Einlagen" (THB) erfahren Sie hier.

Die nächsten Schritte

Alle Einleger der EURAM werden von der ESA unabhängig von ihrem Wohnsitz per Brief in den nächsten Tagen über den Sicherungsfall und das Auszahlungsprozedere informiert. Nach Erhalt des Briefes können Sie uns online über unsere Auszahlungs-Webseite Ihre Kontoverbindung für die Überweisung der Entschädigung bekannt geben.

Wir sind um eine rasche Auszahlung bemüht.

 
ESA Hotline:
Gebührenfrei aus Österreich: 0800 40 43 45
International: +43 (1) 358 90 34
[email protected]

Allgemeine Hinweise

  • Eine bevorzugte Bearbeitung ist verfahrenstechnisch nicht möglich.
  • Auskünfte über Kontostände oder andere kundenspezifische Auskünfte können wir im Hinblick auf den Datenschutz nicht erteilen.
  • Die Auszahlung der Entschädigung kann ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank erfolgen.
  • Sämtliche Fragen über Kontobewegungen vor oder nach dem 16. Oktober 2024, zu Kontoauszügen, zu Finanzamts- oder Steuerbestätigungen oder zu Kreditrückzahlungen sind direkt an die EURAM zu richten.
  • Wertpapiere sind nicht einlagengesichert, da die auf Ihrem Depot befindlichen Wertpapiere von der EURAM nur für Sie verwahrt wurden und jederzeit an Sie herauszugeben sind. Sie finden das Formular für die Übertragung in unserem Download Bereich.
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    Kontaktdaten der EURAM AG:
    +43 (1) 512 38 80-0
    [email protected]

Das Entschädigungsverfahren

Grundlage für die Berechnung des Entschädigungsbetrags sind die uns von der EURAM zur Verfügung gestellten Kunden- und Kontodaten, die wir derzeit evaluieren. Die Auszahlung des Entschädigungsbetrags erfolgt durch Überweisung auf ein Konto des Kunden bei einer anderen Bank. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir aus ablauftechnischen Gründen keine Barauszahlung durchführen.

Im Hinblick auf die von der FMA bei der EURAM festgestellten schweren Mängel im Bereich Geldwäscheprävention müssen wir die Entschädigungszahlungen mit der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) beim Bundeskriminalamt abstimmen. Dadurch kann es bei der Auszahlung zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Häufig gestellte Fragen zum Auszahlungsverfahren

    Was ist gesichert?

  • Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, gesichert.

    Wir berechnen Ihre gesicherten Einlagen auf Grundlage der Daten, die uns die EURAM zur Verfügung gestellt hat. Anschließend überweisen wir Ihnen den Entschädigungsbetrag in Euro auf das uns von Ihnen bekanntgegebene Konto bei einer anderen Bank.

  • Wer ist gesichert?

  • Nein, die Staatsbürgerschaft des Kunden spielt keine Rolle. Es sind somit auch Guthaben von Kunden, die nicht österreichische Staatsbürger sind, gesichert.

  • Ja, selbstverständlich sind auch die Einlagen von Minderjährigen gesichert.

    Zusätzlich zur Bekanntgabe der neuen Kontoverbindung benötigen wir ein von einem Erziehungsberechtigten oder Vertretungsberechtigten unterfertigtes Schreiben, in welchem unter Bezugnahme auf die Kontonummer bei der EURAM die uns online bekanntgegebene Kontoverbindung bestätigt wird. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an [email protected].

  • Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf mehrere Kunden. Der Grundsatz, pro Person bis zu € 100.000 gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von € 100.000 (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.

    Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von € 200.000 besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von € 100.000 beanspruchen.

  • Guthaben über € 100.000?

  • Pro Einleger sichern wir maximal € 100.000 (inklusive der anteiligen, bis zum 15. Oktober 2024 aufgelaufenen Zinsen). Guthaben bei der EURAM, die von uns nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können direkt bei der Bank oder in einem allfälligen Konkursverfahren geltend gemacht werden.

  • THB steht für "temporary high balances". In diesen bestimmten Fällen können Sie bei der ESA die Erstattung Ihres über den generellen Höchstbetrag von € 100.000 hinausgehenden Guthabens bis zu insgesamt € 500.000 beantragen.

    Dazu müssen Sie uns in Ihrem schriftlichen Antrag nachweisen, dass dieses Guthaben innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des Sicherungsfalls - also nach dem 16. Oktober 2023 - entstanden ist und entweder

    • aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt, oder
    • gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder
    • auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruht.

    THB Anträge müssen innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls, d.h. bis längstens 17. Oktober 2025 gestellt werden.

    Sie erhalten das Antragsformular in unserem Download Bereich.

  • Kontoauszüge, Kontaktdaten?

  • Um Kontoauszüge zu erhalten, kontaktieren Sie bitte direkt die Bank.

    Die ESA hat keine Informationen zu Kontobewegungen, und kann Ihnen daher diesbezüglich keine Auskunft geben.

  • Sind meine Wertpapiere gesichert? Wertpapierdepots?

  • Wertpapiere sind nicht einlagengesichert, da die auf Ihrem Depot befindlichen Wertpapiere von der EURAM nur für Sie verwahrt wurden und jederzeit an Sie herauszugeben sind. Sie finden das Formular für die Übertragung der Wertpapiere zu einer anderen Bank in unserem Download Bereich.

Stefan Popadić, MA

Aktuell bereiten wir die Auszahlung der Entschädigungen vor. In wenigen Tagen werden betroffene Kunden der EURAM ein Informationsschreiben mit dem weiteren Prozedere erhalten.