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Eintritt des Sicherungsfalls

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 30. Juli 2021 mit Mandatsbescheid der AutoBank AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt, das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat am 23. August 2021 über Antrag der FMA über das Vermögen der Autobank ein Konkursverfahren eröffnet.

Als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung sichern wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Kunden der AutoBank.

Pro Kunde sind Einlagen bis zu € 100.000 gesichert.

Details zur Insolvenzabwicklung

Zum Insolvenzverwalter hat das HG Wien den Wiener Rechtsanwalt Mag. Norbert ABEL bestellt.
Guthaben bei der Autobank, die von uns nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können eventuell im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden (HG Wien, AZ 938 S 34/21a).

Kontoauszüge erhalten Sie direkt von der Bank:

Allgemeine Hinweise

  • Eine bevorzugte Bearbeitung ist verfahrenstechnisch nicht möglich.
  • Auskünfte über Kontostände oder andere kundenspezifische Auskünfte können wir im Hinblick auf den Datenschutz nicht erteilen.
  • Die Auszahlung der Entschädigung kann ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank erfolgen.
  • Sämtliche Fragen über Kontobewegungen vor oder nach dem 30. Juli 2021, zu Kontoauszügen, oder zu Finanzamts- oder Steuerbestätigungen sind direkt an die AutoBank AG zu richten.
     
    Kontaktdaten der AutoBank AG:

Das Auszahlungsverfahren

Alle uns von der AutoBank bekannt gegebenen Einleger wurden von der ESA per Brief am 3. August 2021 über den Sicherungsfall und das Auszahlungsprozedere informiert, und der überwiegende Teil der Kunden wurde bereits durch die ESA entschädigt.

Sollten Sie noch über ein von uns gesichertes Guthaben bei der AutoBank verfügen, füllen Sie bitte das Nachlegitimierungs-Formular aus und senden Sie es samt einer Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises per E-Mail an [email protected] oder per Post an Einlagensicherung AUSTRIA, Wipplingerstraße 34/4/DG 4, 1010 Wien.

Häufig gestellte Fragen zum Auszahlungsverfahren

    Was ist gesichert?

  • Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, gesichert.

    Wir berechnen Ihre gesicherten Einlagen auf Grundlage der Daten, die uns die AutoBank zur Verfügung gestellt hat. Anschließend überweisen wir Ihnen den Entschädigungsbetrag in Euro auf das uns von Ihnen bekanntgegebene Konto bei einer anderen Bank.

  • Wer ist gesichert?

  • Nein, die Staatsbürgerschaft des Kunden spielt keine Rolle. Es sind somit auch Guthaben von Kunden, die nicht österreichische Staatsbürger sind, gesichert.

  • Ja, selbstverständlich sind auch die Einlagen von Minderjährigen gesichert.

    Zusätzlich zur Bekanntgabe der neuen Kontoverbindung benötigen wir ein von einem Erziehungsberechtigten oder Vertretungsberechtigten unterfertigtes Schreiben, in welchem unter Bezugnahme auf die Kontonummer bei der AutoBank die uns online bekanntgegebene Kontoverbindung bestätigt wird. Bitte verwenden Sie zu diesem Zweck das Formular in unserem Downloadbereich.

  • Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf mehrere Kunden. Der Grundsatz, pro Person bis zu € 100.000 gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von € 100.000 (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.

    Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von € 200.000 besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von € 100.000 beanspruchen.

  • Guthaben über € 100.000?

  • Pro Einleger sichern wir maximal € 100.000 (inklusive der anteiligen, bis zum 30. Juli 2021 aufgelaufenen Zinsen). Guthaben bei der AutoBank, die von uns nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können eventuell im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden (HG Wien, AZ 938 S 34/21a). Zum Insolvenzverwalter hat das HG Wien den Wiener Rechtsanwalt Mag. Norbert ABEL bestellt.

  • Kontoauszüge, Steuerbescheinigung, Kontaktdaten?

  • Um Kontoauszüge zu erhalten, kontaktieren Sie bitte direkt die Bank.
    - österreichische Einlagenkunden können diese per E-Mail an [email protected] anfordern
    - deutsche Einlagenkunden können diese per E-Mail an [email protected] anfordern

    Die ESA hat keine Informationen zu Kontobewegungen, und kann Ihnen daher diesbezüglich keine Auskunft geben.

  • Um die Steuerbescheinigung zu erhalten, kontaktieren Sie bitte direkt die Bank.
    - österreichische Einlagenkunden können diese per E-Mail an [email protected][email protected] anfordern
    - deutsche Einlagenkunden können diese per E-Mail an [email protected] anfordern

    Die ESA kann mangels der erforderlichen Daten und mangels gesetzlichen Auftrags diese Bescheinigung nicht erstellen.

Raphael Kreimel

Haben Sie noch keine Entschädigung Ihres Guthaben bei der AutoBank erhalten?
Melden Sie sich bei uns per E-Mail: [email protected]